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INFORMATION - KRANKENBEFÖRDERUNG-GRAMBERGER

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KRANKENBEFÖRDERUNG
Gramberger
0664/ 3 222 000
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Informationen
"Krankentransport - Chefarzt Bewilligung - Selbstbehalt..."

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**DIREKTVERRECHNUNG MIT ALLEN KASSEN!**


Krankenbeförderung - Gramberger hat es sich zur Aufgabe gemacht, seinen Kunden das
bestmögliche Service zu bieten. Das Wohlbefinden unserer Patienten liegt uns sehr am Herzen,
denn wir glauben, dass wir beim Transport in einer angenehmen, diskreten Atmosphäre zum
positiven Krankheitsverlauf sehr wohl beitragen können.
Mit 25 Jahren Erfahrung in der Krankenbeförderung sind die Mitarbeiter von unserem
Unternehmen in den heimischen Ambulanzen wie zuhause und geben diese Erfahrung unseren
Patienten gerne weiter.
 
Unterschied - Transport mit Betreuung (Rettung), sitzend ohne Berteuung (Krankentaxi).
Bei der Krankenbeförderung mit Betreuung benötigt der Patient spezielle medizinische Betreuung
während der Fahrt - dafür sind Fahrzeuge der Rettung medizinisch modernst ausgerüstet.
Bei der Krankenbeförderungen - sitzend,  ist keine besondere medizinische Betreuung während
der Fahrt notwendig.

Wann bekommt man einen Patiententransport auf Krankenschein?
Wenn Sie gehbehindert sind, im Rollstuhl sitzen, oder aus alters - und gesundheitlichen Gründen
nicht in der Lage sind, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen! Außerdem bei Chemotherapie,
Strahlentherapie, Dialyse, OP Termin, Krankenhausaufnahme/Entlassung, Kuraufenthalt,
Physiotherapie usw.  ( Chefarztliche Bewilligung kann erforderilch sein )

Wie bekommen Sie einen Transportantrag?
Ihr Hausarzt oder Ihr Facharzt stellt einen Transportschein für die Krankenbeförderung aus.
Der Transportschein muss vor Antreten der Fahrt von der Krankenkasse bewilligt werden.
Die Mitarbeiter von Krankenbeförderung - Gramberger sind bei der Einholung von Genehmigungen
gerne behilflich.

Betreuung und Begleitung.
Wir betreuen Sie von zuhause bis ins Arztzimmer und zurück. Begleitpersonen oder
Familienangehörige werden in der Regel von uns ohne weitere Kosten mitgenommen !

Welches Unternehmen können Sie für Ihren Transport beauftragen ?
Sie können ein Unternehmen Ihres Vertrauens für Ihren Transport beauftragen !
Es stimmt nicht, dass nur der nächst gelegene Unternehmer den Transport übernehmen darf,
aber es können jedoch Mehrkilometer - die durch die Anfahrt entstehen -  vom Kassenträger
abgelehnt werden.

Wohin können Sie mit einem Krankentransport fahren ?
Grundsätzlich zum nächstgelegenen Krankenhaus - Ambulanzen - Fachärzten - Therapiezentren -
Kuranstalten usw. Oder zu  Anstalten, die aufgrund ihrer speziellen Einrichtung die Behandlung
Ihrer Krankheit übernommen haben.  

ÖGK führt moderate Selbstbehalte für Krankentransporte ein
Kostenanteile ab 1. Juli für planbare Fahrten, zeitkritische Transporte bleiben kostenfrei
Ab 1. Juli 2025 kommt es zu einer Neuerung im Bereich der Krankenbeförderung und Krankentransporte.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) führt sozial verträgliche Kostenanteile für planbare Krankentransporte ein.
Damit sollen strukturelle Verbesserungen erzielt und die Versorgung langfristig abgesichert werden.
Für Versicherte, die keine akute medizinische Versorgung benötigen, sondern beispielsweise regelmäßig zur Therapie
gefahren werden, wird künftig ein geringer Kostenanteil eingehoben. Bei sogenannten Krankenbeförderungen – also Fahrten
ohne Sanitäter*in, etwa mit einem Taxi oder Fahrtendienst – fällt ein Kostenanteil in Höhe der Rezeptgebühr von 7,55 Euro an. Für Krankentransporte, bei denen eine sanitätsdienstliche Begleitung notwendig ist, etwa bei einem Transport in einem Tragsessel
oder liegend, liegt der Selbstbehalt bei 15,10 Euro, also der doppelten Rezeptgebühr.
Ausgenommen sind Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, sowie bestimmte medizinisch notwendige Fahrten,
etwa zur Chemotherapie, Strahlentherapie oder Dialyse. Auch Kinder sind von einer Kostenbeteiligung befreit.
Zudem wurde eine Obergrenze für Transport-Selbstbehalte von maximal 28 Fahrten pro Jahr festgelegt. Nicht betroffen von
der neuen Regelung sind zeitkritische Transporte. Dazu zählen Rettungstransporte und Notarzttransporte, bei denen
eine rasche medizinische Hilfeleistung erforderlich ist. Diese bleiben auch weiterhin für Patient*innen kostenfrei.

WIR WÜRDEN UNS FREUEN, SIE AUF DEM WEG DER GENESUNG UNTERSTÜTZEN ZU DÜRFEN!  
WENN SIE FRAGEN HABEN, STEHEN WIR IHNEN JEDERZEIT SEHR GERNE ZUR VERFÜGUNG!

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